
WELCHE KLINGENLÄNGE IST ERLAUBT?

Vorschriften zum Führen von Messern im Waffengesetz
Messer: nützliche Werkzeuge und gefährliche Waffen
Holz schnitzen, Gemüse, Fleisch oder Stoffe schneiden – in der Regel sind Messer Werkzeuge, die in Haushalt und Küche, bei handwerklichen Arbeiten und bei Outdooraktivitäten Verwendung finden. Doch Messer können auch als Waffe gebraucht werden. Das deutsche Waffengesetz regelt daher, welche Messer mitgeführt werden dürfen und bei welchen schon der Kauf oder Besitz verboten ist. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Führungsverbot. Wir erklären, welche Klingenlänge erlaubt ist und öffentlich geführt werden darf.
Messer im Waffengesetz
Messer können laut deutschem Waffengesetz als Waffe angesehen werden, da sie dazu verwendet werden können, andere Menschen zu verletzen oder sogar zu töten. Wie stark die Gefahr ist, die von einem Messer ausgehen kann, hängt von Art und Aufbau des Modells ab. Das Gesetz regelt daher den Erwerb, Besitz und das Führen bestimmter Messer. Im Folgenden schauen wir uns an, was es beim öffentlichen Führen von Messer, deren Erwerb und Besitz erlaubt ist, zu beachten gilt.
Welche Klingenlänge ist erlaubt?
Auch wenn ein Messer beispielsweise eigentlich als Fleischermesser oder Rettungsmesser entwickelt und verkauft wurde, kann es als Waffe eingestuft werden. Entscheidend ist die Klingenlänge. Welche Klingenlänge ist erlaubt, welche nicht? Ist die Klinge länger als 12 cm fällt das Messer unter das Waffengesetz und darf nach § 42a Waffengesetz (WaffG) nicht öffentlich mitgeführt werden. Das Messer darf nur in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden. Messer mit Klingenlängen unter 12 cm dürfen Sie unverschlossen transportieren.
Führungsverbot für Einhandmesser
Generell verboten ist das öffentliche Führen von feststellbaren Einhandmessern. Sobald der Klappmechanismus eines Taschenmessers einhändig bedient werden kann, gilt das Führungsverbot. In Ihrer Wohnung müssen Sie Einhandmesser sicher und für andere unzugänglich aufbewahren. Das heißt, das Messer muss in einem verschlossenen Schrank oder sonstigem Behälter gelagert werden. Es darf in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück nicht offen liegen gelassen werden. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück mit dem Messer, muss dieses in einem verschlossenen Behälter transportiert werden.
Kurz und Knapp
Wenn folgende Voraussetzungen vorliegen, dürfen Sie Ihr Messer nicht öffentlich führen:
- Das Messer ist ein Einhandmesser.
- Das Messer hat eine Klinge von mehr als 12 cm.
Ausnahmen vom Führungsverbot
Besteht ein berechtigtes Interesse zum öffentlichen Führen eines eigentlich unter das Führungsverbot fallenden Messers, kennt das Waffengesetz Ausnahmeregelungen. Bei der zuständigen Waffenbehörde kann eine Genehmigung beantragt werden, wenn das Messer zur Ausübung eines Berufs, der Brauchtumspflege oder einer Sportveranstaltung benötigt wird. Dies gilt beispielsweise, wenn das Messer für die Jagd oder Rettungseinsätze oder von Pfadfindern als Fahrtenmesser verwendet wird.
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes
Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
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